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   VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15 A   

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VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15 A (https://dejure.org/2015,36064)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2015 - 33 L 300.15 A (https://dejure.org/2015,36064)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 33 L 300.15 A (https://dejure.org/2015,36064)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme - die der sofortigen Aufenthaltsbeendigung zugrunde liegende Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet - einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15
    Dies ist dann der Fall, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Bundesamts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 -, zitiert nach juris Rn. 17).Angesichts der einschneidenden Rechtsfolgen kann eine solche Evidenzentscheidung nur dann getroffen werden, wenn das Asyl- bzw. Flüchtlingsbegehren eindeutig aussichtlos ist, die Aussichtslosigkeit sozusagen auf der Hand liegt (vgl. Heusch, in: Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, 7. Edition, Stand: 01. Mai 2015, § 30 AsylVfG, Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 07.12.2004 - Au 6 K 04.30474
    Auszug aus VG Berlin, 21.10.2015 - 33 L 300.15
    Der Kanun spielt insbesondere in den ländlichen Gebieten Nordalbaniens (noch) eine Rolle (vgl. in diesem Sinne VG Augsburg, Urteil vom 07. Dezember 2004 - Au 6 K 04.30474 -, zitiert nach juris, Rn. 27).
  • VG Aachen, 31.08.2016 - 7 K 893/15

    Bekanntgabe; Albanien; Blutrache; Bescheinigung; Versöhnungskomitee

    vgl. VG Schwerin, Urteil vom 29.03.2016 - 5 A 2716/15 As SN -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 21.10.2015 - 33 L 300.15 A -, juris Rn. 16.
  • VG Berlin, 22.12.2015 - 33 L 357.15

    Abschiebung nach Albanien

    mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - ausreichenden Schutz für von Blutrache bedrohte Familien zu leisten (st. Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 29.03.2016 - 5 A 2716/15

    Asylrecht: Abschiebehindernis nach Albanien; Gewährleistung innerstaatlichen

    Soweit die Kläger geltend machen, bei örtlichen Polizeibehörden hätten sie keinen Schutz erhalten oder zu erwarten, hätten sie sich jedenfalls an andere oder höherrangige Polizeidienststellen, an den Ombudsmann oder an Nichtregierungsorganisationen wenden können (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 33 L 300.15 A -, Rn. 16, juris).
  • VG Münster, 01.12.2016 - 5 K 283/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Furcht vor Verfolgung; Anerkennung

    Überdies hätten sich die Kläger jedenfalls an andere oder höherrangige Polizeidienststellen, an den Ombudsmann oder an Nichtregierungsorganisationen wenden können, mit derselben Bewertung VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 17 L 3976/15.A , juris, Rn. 2; VG Schwerin, Urteil vom 29. März 2016 - 5 A 2716/15 As SN -, juris, Rn. 26, und können dies erst recht nach ihrer Rückkehr nach Albanien tun.
  • VG München, 01.03.2016 - M 17 S 16.30322

    Albanien ist ein sicherer Herkunftsstaat

    mit Hilfe des nunmehr gestärkten ...-Systems - ausreichenden Schutz für von Blutrache bedrohte Familien zu leisten (st. Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe zuletzt VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff.).
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.17

    Asylantrag eines albanischen Staatsangehörigen

    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).
  • VG Berlin, 03.05.2016 - 8 L 228.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Albanien

    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Schutz für bedrohte Personen zu leisten (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5 und vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A, juris, Rn. 14 ff.).
  • VG Berlin, 17.09.2019 - 8 L 261.19

    Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen nach Albanien; Albanien als

    Wenngleich immer noch eine Kultur der Straflosigkeit und fehlender Implementierung von Regelwerken festzustellen ist, sind Verbesserungen deutlich (vgl. Lagebericht -, S. 5, 8; VG Berlin, Beschlüsse vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5 und vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris Rn. 14 ff., Urteil vom 28. November 2017 - VG 8 K 51.17 A - amtl.
  • VG Berlin, 28.06.2016 - 8 L 384.16

    Asylantrag eines albanischen Staatsangehörigen

    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Rechtsschutz zu leisten (ständige Rspr. der Kammer seit März 2015, siehe etwa Beschlüsse vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff., und vom 22. Dezember 2015 - VG 33 L 357.15 A -, juris, Rn. 18; jüngst etwa Beschluss vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5.).
  • VG Berlin, 03.05.2016 - 8 L 230.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Albanien

    Insoweit ist - in Ergänzung zu den Ausführungen im angegriffenen Bescheides, denen das Gericht folgt (§ 77 Abs. 2 AsylG) - anzuführen, dass die albanische Regierung insbesondere mit Blick auf die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten im Juni 2014 im Bereich des Justizwesens glaubwürdige Fortschritte erzielt hat und - nicht zuletzt mit Hilfe des nunmehr gestärkten Ombudsmann-Systems - grundsätzlich in der Lage ist, ausreichenden Schutz für bedrohte Personen zu leisten (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. Februar 2016 - VG 33 L 26.16 A -, S. 5 und vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, juris, Rn. 14 ff.).
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   VG Berlin, 02.12.2015 - 33 L 300.15   

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https://dejure.org/2015,36430
VG Berlin, 02.12.2015 - 33 L 300.15 (https://dejure.org/2015,36430)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.12.2015 - 33 L 300.15 (https://dejure.org/2015,36430)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 33 L 300.15 (https://dejure.org/2015,36430)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 10.07.2017 - 34 K 197.16

    Asylanerkennung eines Palästinensers wegen Verfolgung in Libyen

    Dies setzt voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 -, juris Rn. 50; VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A - BeckRS 2015, 55636; Heusch, in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, § 30 AsylG Rn. 14).
  • VG Würzburg, 08.11.2017 - W 6 K 17.30307

    Offensichtliche Unbegründetheit der Anträge auf Asylanerkennung und Zuerkennung

    Angesichts der einschneidenden Rechtsfolgen kann eine solche Evidenzentscheidung nur dann getroffen werden, wenn das Asylbegehren eindeutig aussichtlos ist, die Aussichtslosigkeit - so das BVerfG - auf der Hand liegt (BVerfG BeckRS 2000, 22406 Rn. 3; s. auch VG Bln BeckRS 2015, 55636; VG Ansbach BeckRS 2016, 112703).
  • VG Berlin, 27.03.2020 - 19 L 135.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Dies setzt voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2008 - BVerfG 2 BvR 629/06 -, juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 1985 - BVerfG 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 -, juris Rn. 50; VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A -, BeckRS 2015, 55636).
  • VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17

    Abschiebung eines palästinensischen Staatsangehörigen; Verfolgungsgefahr im

    Dies setzt voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 - juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - juris Rn. 50; VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A - BeckRS 2015, 55636; Heusch, in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, § 30 AsylG Rn. 14).
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